Einreisevorschriften für Reiseländer und Rückreise nach Deutschland

Was muss ich aktuell beachten wenn ich eine Kreuzfahrt im Ausland unternehmen möchte?

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Wer im Sommer oder Herbst und Winter 2021 eine Urlaubsreise oder Kreuzfahrt unternehmen möchte, welche im Ausland beginnt, sollte sich vor der Abreise über die Einreise-, Test- und Quarantänevorschriften informieren. Dies gilt für die Einreise in das Urlaubsland oder zum Abfahrtshafen im Ausland, genauso wie für die Rückreise nach Deutschland.

Vorschriften können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen dringend die Webseiten des Auswärtigen Amtes und Ihres Bundeslandes jeweils aktuell zu konsultieren.

Wir empfehlen Ihnen dringend für Ihre Reise ins Ausland eine Reiseversicherung mit COVID-19 Abdeckung abzuschließen.

Einreisevorschriften zur Rückreise nach Deutschland

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.

GRIECHENLAND GILT ALS RISIKOGEBIET. 

IN FRANKREICH GELTEN die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur ALS RISIKOGEBIET

MIT WIRKUNG VOM 27. JULI WIRD GANZ SPANIEN WIEDER ALS HOCHINZIDENZGEBIET EINGESTUFT.

Hier finden Sie die Informationen zu Einreise­beschränkungen und Quarantäne­bestimmungen in Deutschland

Die Verordnung beinhaltet eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht zu beachten.

Die Tests müssen bei den zuständigen Teststellen im Ausland durchgeführt werden und dürfen frühestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland erfolgen (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests anerkannt. Antikörper-Tests werden nicht anerkannt. Ein PCR- Test darf höchstens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen, ein Antigentest darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen.

 

Information für Geimpfte und Genesene: Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Für Geimpfte gilt: Die zweite Impfung muss bereits 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen einen Nachweis erbringen, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen darf. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie HIER

1. Anmeldepflicht

Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen. Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform PDF-Datei ausfüllen.

2. Absonderungspflicht

Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.

Bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten kann eine „Freitestung“ aus der Quarantäne durch einen frühestens fünf Tage nach Einreise durchgeführten negativen Test beendet werden. Für genesene und geimpfte Personen mit Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet endet jedoch die Quarantäne ebenfalls unmittelbar, wenn diese den Genesenennachweis oder den Impfnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik (https://www.einreiseanmeldung.de) übermitteln.

Weitere Infos zur Absonderungspflicht (häusliche Quarantäne) und Ausnahmen davon finden Sie HIER

Die Listen der Hochinzidenzgebiete, Virusvariantengebiete und sonstigen Risikogebiete werden auf der Webseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht.

3. Testnachweispflicht   

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen.

Informationen zu anerkannten Tests finden Sie HIER

Weitere Infos zur Testnachweispflicht und Ausnahmen davon finden Sie HIER

Einreisebestimmungen in andere Reiseländer

Vorschriften können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen dringend die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes jeweils aktuell zu konsultieren.

Hier finden Sie die aktuellen Vorschriften nach Reiseland.

Italien

Italien

Italien wird ab 6. Juni 2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.

Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet.

Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate  vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:

  • ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
  • eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
  • Nachweis einer Genesung von COVID-19.

Alle in einem EU– oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.

Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.

Hier finden Sie das Einreiseformular welches ausgedruckt mitgeführt werden muss.

Die Einreise ist seit 16. Mai 2021 wieder ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden.

Beschränkungen im Land: 
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

 

Griechenland

Griechenland

GRIECHENLAND GILT ALS RISIKOGEBIET Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab sechs Jahren nur mit einer Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer möglich.  Die Probenentnahme eines PCR- Test darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen, oder einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden). 

Reisende, die anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.

Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen.

Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die oben genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die Flughäfen Athen, Chania, Heraklion, Korfu, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki, über die Seehäfen Patras und Igoumenitsa sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Promachonas und Nymfaia (Bulgarien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit.

Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen.

Das Formular finden Sie HIER

 

Spanien

Spanien

Spanien gilt seit 27. Juli 2021 als Hochinzidenzgebiet.

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.

Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist derzeit (09.07.2021) kein Risikogebiet) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:

  1. entweder ein negatives PCR Testergebnis oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
  2. oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
  3. oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.

Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.

Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss.

Hier finden Sie das Spain Travel Health Formular.

Testnachweise können Sie HIER hochladen.

Hygieneregeln:
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.

Frankreich

Frankreich

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einstufung der Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur und des Übersee-Départements Martinique als Risikogebiet mit Wirkung vom 25. Juli 2021; Einreise)Die Einreise aus

Deutschland und aus allen EU Staaten und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich. Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen.

Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion.

Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid“ oder auch einer deutschen App (“CovPass„ oder “Corona-Warn-App„)nachweisen.
Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar. Das Einlesen in Deutschland ausgestellter Nachweise in die französische App und umgekehrt kann nicht garantiert werden.

 

Zypern

Zypern

Letzte Änderungen( 19.Juli): Einstufung als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet)

Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.

Deutschland befindet sich derzeit in der sog. „Grünen Kategorie“ Dies bedeutet:
Die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise entfällt damit. Allerdings  muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden.

Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm Impfstoff geimpft sind, können nach Abschluss der Impfung ohne weitere Restriktionen einreisen. Bei zweistufigen Impfungen ist die Einreise unmittelbar nach der zweiten Impfung möglich, bei einstufiger Impfung (Johnson & Johnson) frühestens 14 Tage nach Impfung.

Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass“ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der “Flight Pass„ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. (Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen.)

Hier finden Sie das Formular zum Erlangen des „Cyprus Flight Pass“.

Bahamas

Bahamas

Die Bahamas werden aktuell als Risikogebiet eingestuft

Für die Einreise ist ein elektronisches Bahamas Health Visa erforderlich, wofür ein negativer PCR-Test , der bei Einreise nicht älter als fünf Tage sein darf oder ein Impfnachweis hochgeladen werden muss.
Zusätzlich wird bei Einreise und vier Tage nach Einreise ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Kinder unter 10 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ab dem 1. Mai 2021 sind Personen, die mindestens zwei Wochen vor Einreise ihre volle COVID-19 Impfdosis erhalten haben, von Testpflichten gleichfalls ausgenommen.

Es werden derzeit nur Impfungen mit Moderna, Pfizer, Johnson & Johnson und AstraZeneca akzeptiert.

Einreisen sind nur an zugelassenen Flug- und Seehäfen möglich. Kreuzfahrten wie auch Einreisen mit eigenen oder angemieteten Yachten und Booten sind möglich.

Hygieneregeln: 
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.

 

Welche Regelungen gibt es bei den Reedereien bezüglich eines obligatorischen Test oder Impfnachweises?

Bei diesen Reedereien besteht für Kreuzfahrten bis Ende Oktober 2021 Impfpflicht um an Bord gehen zu können:

Kreuzfahrt-Passagiere auf NCL , Oceania und Regent Kreuzfahrten müssen vollständig geimpft sein (letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt). Gilt vorerst bei Reisen bis 31. Oktober 2021.

Kreuzfahrt-Passagiere ab 18 Jahre auf Kreuzfahrten von Royal Caribbean und Celebrity Cruises Kreuzfahrten müssen geimpft sein (letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt), Kinder benötigen einen negativen PCR Test. Gilt vorläufig für Reisen bis Ende Oktober 2021.

Welche Reedereien stellen welche benötigten Covid-19 Testverfahren zur Verfügung:

AIDA Cruises:

vor Ausreise aus Deutschland : Ein COVID-19-PCR-Test bei einem der Aida Partner Centogene und Helios Kliniken in Deutschland ist im Reisepreis inkludiert, ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für den Reiseantritt bzw. die Einreise in Abreiseländer .

Auf Kreuzfahrten ist zur Zeit zusätzlich ein zweiter Test erforderlich. Frühestmöglicher Testzeitpunkt für Ihren Antigentest (kein Selbsttest) ist Freitag 09:00 Uhr (ein Tag vor Reisebeginn). Für Kreuzfahrten ab Kiel kann der Test im Kreuzfahrt- Terminal beim AIDA Partner MEDsan durchgeführt werden.

Einreise nach Deutschland: COVID-19-Test an Bord (ab 6 Jahre) für die sichere Heimreise nach Deutschland, Kostenbeteiligung nur 25€ pro Person

Achtung: es gelten je nach Reiseland gesonderte Bedingngen, die Vorschriften für jedes Zielgebit finden Sie bei den einzelnen Kreuzfahrten hinterlegt.

Für Reisen mit AIDAmar ab hamburg nach Norwegen von August bis Oktober gilt ab 18 Jahren Impfpflicht aufgrund der Bestimmungen in den norwegischen Häfen. Kinder von 4 bis 17 Jahren benötigen einen negativen PCR Test.

 

MSC Cruises:

Gäste, die aus dem Ausland nach Italien reisen, innerhalb von 48 Stunden (Gäste mit Wohnsitz in Italien innerhalb von 96 Stunden) vor der Einschiffung einen Covid-19-Test (Antigen- oder PCR-Test) machen müssen. Dies gilt auch für alle Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Abfahrt des Schiffes in, aus oder durch die Schengen-Länder, Rumänien, Bulgarien und Kroatien gereist sind.

Der Covid-19-Test ist für Passagiere unter 2 Jahren oder für vollständig geimpfte Gäste nicht erforderlich. Ein Nachweis der Impfung wird verlangt.

Kreuzfahrten ab Deutschland: Der zum check-In  benötigte PCR- oder Antigentest darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Vor der Einschiffung wird für alle Gäste, sowohl geimpfte als auch ungeimpfte, noch ein Antigen-Abstrich Test durchgeführt, dieser ist kostenlos.

Einreise nach Deutschland: Ein für die Rückreise nach Deutschland benötigter Antigen oder PCR Test kann an Bord für 25€, bzw. PCR 80€ p.P. durchgeführt werden.

 

Costa Kreuzfahrten:

Am Boarding-Terminal wird bei allen Gästen vor dem Einsteigen ein COVID-19- Antigen-Schnelltest (Tupfertest) durchgeführt (kostenlos). Gäste welche welche in einem Risikogebiet leben (Inzidenz höher als in Italien), müssen sich unbedingt mindestens 5 Stunden vor der Abfahrtszeit des Schiffs am Einschiffungsterminal einfinden, um die Durchführung eines PCR-Tests zu ermöglichen (kostenlos). Ein negativer Test ist für die Einschiffung erforderlich und für alle Gäste ab einem Alter von 6 Jahren Pflicht.

Zu beachten sind außerdem die Einreisevorschriften in die Länder der Abfahrtshäfen.

Einreise nach Deutschland: Costa bietet optional COVID-Antigen- oder PCR-Tests zu je 40 Euro an. COVID-Tests werden innerhalb von 72h vor der Ausschiffung angeboten. Der antigene Test ist immer verfügbar und wird immer die erste Wahl für den Kunden sein. Der PCR-Test wird vorrangig denjenigen Nationalitäten angeboten, die einen negativen PCR-Test benötigen, um nach Hause zu kommen, PCR-Tests werden je nach Verfügbarkeit angeboten.

Celestyal Cruises

vor Ausreise aus Deutschland: Der erforderliche Test zur Einreise in das Land des Abfahrtshafens der Kreuzfahrt ist von jedem Passagier gemäß der Einreiseverordung selbst zu organisieren und zu bezahlen.

Einreise nach Deutschland: der eventuell erforderliche Test für die Rückreise nach Deutschland kann kostenpflichtig an Bord durchgeführt werden.

Hapag Lloyd Cruises

vor Ausreise aus Deutschland: INTERNATIONALE HÄFEN: Für alle Gäste an Bord der Hapag-Lloyd Cruises Flotte ist ein negativer COVID-19 Testbefund verpflichtende Voraussetzung. Aktuell erfolgt dies über einen PCR-Test in Kooperation mit den Helios-Kliniken. Die Kosten für den PCR-Test in einer Helios Klinik sind im Reisepreis bereits eingeschlossen. ABFAHRT AB DEUTSCHEN HÄFEN: Antigentests erfolgen vor der Einschiffung für alle Gäste vor Ort im Terminal.

Royal Caribbean,

EUROPA Reisen: Gäste ab 18 Jahre müssen vollständig geimpft sein (inklusive der zweiten Dosis mindestens 14 Tage vor Abreise), Gäste unter 18 Jahre benötigen eine negativen PCR Test. Abreise ab FLORIDA: eine vollständige Impfung gegen Covid-19 wird dringend empfohlen. Abreise ab BAHAMAS und ALASKA Reisen: Alle Gäste ab 16 Jahre (ab 1. August 2021 ab 12 Jahre) müssen vollständig geimpft sein. Abreise ab TEXAS: Alle Gäste ab 12 Jahre müssen vollständig geimpft sein. Gäste ab allen Häfen welche nicht geimpft sind, müssen sich den Vorschriften entsprechenden Test- Protokollen unterziehen.

Kreuzfahrten ab Zypern: EINSCHIFFUNG: Alle Gäste ab 18 Jahre müssen mindestens 14 Tage vor der Abfahrt alle Dosen des COVID-19-Impfstoffs erhalten haben. Gäste die jünger als 18 Jahre sind, müssen nicht geimpft sein, wenn sie geimpft sind können sie den Maßnahmen für vollständig geimpfte Gäste folgen. Geimpfte Gäste müssen beim Check-in im Kreuzfahrtterminal einen Nachweis über die vollständige Impfung vorlegen. Ungeimpfte Gäste im Alter von 2-17 Jahren müssen am Terminal einen kostenlosen Antigen-Schnelltest machen, dieser muss negativ ausfallen um an Bord gehen zu können. Ungeimpfte Gäste müssen sich am Einschiffungstag in Zypern für den SARS-CoV-2-Test anmelden. EINREISE NACH ZYPERN: Ungeimpfte Personen benötigen einen negativen PCR Test welcher nicht älter als 72 Std. sein darf. Vollständig geimpfte Personen können ohne Test einreisen. Alle müssen das Online Formular Cyprus Flight Pass ausfüllen. AUSFLÜGE: Gäste müssen keine organisierte Landausflüge buchen, um während dieser Kreuzfahrt an Land zu gehen.

Anforderungen für die Rückreise nach Deutschland sind zu beachten. Notwendige Tests können an Bord gemacht werden.

Celebrity Cruises,

COVID-19 IMPFUNG: Alle Gäste welche am Tag der Einschiffung 16 Jahre oder älter sind (ab 1.8.2021: 12 Jahre), müssen vollständig geimpft sein (inklusive der zweiten Dosis mindestens 14 Tage vor Abreise). Alle Reisenden zwischen 2 und 16 Jahren, bzw. ab 1.8.2021 12 Jahre, benötigen einen negativen PCR Test zum Boarding. Zusätzlich kann gemäß den Anforderungen der Herkunfts- und Einreiseländer auch ein negatives PCR COVID-19 Testergebnis angefordert werden.  RÜCKREISE: Ein zusätzlicher Test wird an Bord kostenlos durchgeführt, falls dies für den Heimathafen oder die Wiedereinreise in das Heimatland erforderlich ist.

NCL Kreuzfahrten
Alle Gäste und Besatzungsmitglieder müssen für alle Reisen mit Einschiffungsterminen bis zum 31. Oktober 2021 vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (mindestens 2 Wochen vor der Abfahrt). Daher dürfen Minderjährige, die noch nicht geimpft werden konnten, auf diesen Reisen nicht an Bord gehen. Zusätzlich kann gemäß den Anforderungen der Herkunfts- und Einreiseländer auch ein negatives PCR COVID-19 Testergebnis angefordert werden. Einreise nach Deutschland: bisher liegt für diese Reedereien noch keine diesbezüglichen Informationen vor.

Seit August 2020 sind bereits wieder Kreuzfahrtschiffe mit Gästen auf dem Mittelmeer und zwischen den Kanarischen Inseln unterwegs. Seither haben tausende Reisende eine sichere und entspannte Kreuzfahrt genießen können. Diese neuen Kreuzfahrten in 2021 möchten wir Ihnen empfehlen: Sicher und flexibel reisen – die neuen Kreuzfahrten 2021.

Wir wünschen Ihnen eine sichere und angenehme Reise!

 

Angaben ohne Gewähr, bitte konsultieren Sie die offiziellen webseiten des Auswärtigen Amtes und der Bundesländer.

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